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Erste Hilfe im Rahmen der Arbeitssicherheit

Kursprogramm 1

Kurs für Erste-Hilfe-Beauftragte gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 2005, Nr. 25
12 Unterrichtseinheiten


Zielgruppe
Angehörige von Betrieben, die laut Art. 2 den Grup-pen B und C zugeordnet sind.

Die Kurse werden in Anlehnung an den Art. 4, Ab-satz 6 schwerpunktmäßig für folgende Bereiche angeboten:
- Dienstleistung und Verwaltung
- Transport und Verkehr
- Produktion, Bauwesen und Landwirtschaft

Die Zuordnung in die jeweilige Kategorie obliegt dem Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Betriebes in Absprache mit dem zuständigen Arbeitsmediziner.

Zeitstrukur des Kurses
Die Kurse werden in Form eines Ganztagesseminars in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr durchgeführt. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Nach Absprache kann auch eine alternative Zeitstruk-tur eingeplant werden.

Inhalte
Nach den Vorgaben des Dekrets

Gültigkeit der Kurse
Die Ausbildung hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. In der Folge muss zumindest der praktische Teil der Ausbildung wiederholt werden. 

Kurskosten: € 110/Person


Kursprogramm 2

Kurs für Erste-Hilfe-Beauftragte gemäß Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 2005, Nr. 25
16 Unterrichtseinheiten

Zielgruppe
Angehörige von Betrieben, die laut Art. 2 der Gruppe A zugeordnet sind.

Die Zuordnung in die jeweilige Kategorie obliegt dem Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Betriebes in Absprache mit dem zuständigen Arbeitsmediziner.


Zeitstrukur des Kurses
Die Kurse werden in Form eines Eineinhalb Tage dauernden Seminars durchgeführt. Kurszeiten:
1. Tag von 08:00 – 16:30 Uhr
2. Tag von 08:00 – 12:30 Uhr
Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Nach Absprache kann auch eine alternative Zeitstruk-tur eingeplant werden.

Inhalte
Nach den Vorgaben des Dekrets

Gültigkeit der Kurse
Die Ausbildung hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. In der Folge muss zumindest der praktische Teil der Ausbildung wiederholt werden. 

Kurskosten: € 150/Person


Kursprogramm 3

Kurs für Erste-Hilfe-Beauftragte gemäß Ministerialdekret Nr. 388 vom 15. Juli 2003

Betrifft Betrieb, die ihre Tätigkeit außerhalb der Provinz Bozen ausüben.
12 Stunden

Zielgruppe
Angehörige von Betrieben, die laut Art. 1 den Gruppen B und C zugeordnet sind.

Die Zuordnung in die jeweilige Kategorie obliegt dem Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Betriebes in Absprache mit dem zuständigen Arbeitsmediziner.

Zeitstrukur des Kurses
Dieser Kurs muss laut gesetzlichen Vorgaben auf drei Halbtage aufgeteilt werden.

Inhalte
Nach den Vorgaben des Ministerialdekrets Nr. 388

Gültigkeit der Kurse
Die Ausbildung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. In der Folge muss zumindest der praktische Teil der Ausbildung wiederholt werden. 

Kurskosten: € 160/Person


Kursprogramm 4

Kurs für Erste-Hilfe-Beauftragte gemäß Ministerialdekret Nr. 388 vom 15. Juli 2003

Betrifft Betrieb, die ihre Tätigkeit außerhalb der Provinz Bozen ausüben.
16 Stunden

Zielgruppe
Angehörige von Betrieben, die laut Art. 1 der Gruppe A zugeordnet sind.

Die Zuordnung in die jeweilige Kategorie obliegt dem Sicherheitsbeauftragten des jeweiligen Betriebes in Absprache mit dem zuständigen Arbeitsmediziner.

Zeitstrukur des Kurses
Dieser Kurs muss laut gesetzlichen Vorgaben auf drei Halbtage aufgeteilt werden.

Inhalte
Nach den Vorgaben des Ministerialdekrets Nr. 388

Gültigkeit der Kurse
Die Ausbildung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. In der Folge muss zumindest der praktische Teil der Ausbildung wiederholt werden. 

Kurskosten: € 180/Person

 
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