1. Infos für Ärzte über Mitgliedertransporte
Wie entscheiden, wenn Patienten eine ärztliche Verordnung (Zeugnis) für einen Mitgliedskrankentransport verlangen?
Das Weiße Kreuz verlangt kein ärztliches Zeugnis mehr für Mitgliederkrankentransporte (vgl. die Bedingungen zur Mitgliedschaft). Anfragende dürfen aber nicht in der Lage sein, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, müssen gehunfähig sein und einen Transport benötigen, den die öffentliche Hand nicht bezahlt, z. B. einen Transport in das nicht nächstliegende Krankenhaus.
2. Infos für Mitglieder:
Wie erhalte ich als Mitglied, das via Internet seinen Beitrag einzahlt, eine Bestätigung?
Eine Zahlungsbestätigung erhalten Sie schriftlich auf Anfrage an das Weiße Kreuz. Sobald Sie eingezahlt haben, werden Ihre Daten in unsere Mitgliederdatei aufgenommen und verwaltet.
Wie meldet man einen Krankentransport an?
Man ruft möglichst bald die 0471 444 444 an und meldet ihn dort an (24-Stunden -Dienst).
Familienmitgliedschaft ohne Trauschein?
Alle gelten für das Weiße Kreuz als Familienmitglieder, die auf dem aktuellen Familienbogen des Mitglieds aufscheinen (weitere Infos siehe Punkt Mitgliederaktion auf der Startseite).