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KRANKENTRANSPORT

Ein Versehrter wird mit der Trage abgeholt

Ein Versehrter wird mit der Trage abgeholt

Krankentransporte für Patienten, die nicht gehfähig sind, und also zu einer ärztlichen Behandlung in eine öffentliche oder konventionierte, private Struktur geführt werden müssen, werden über die Südtiroler Sanitätsbetriebe abgewickelt, die auch die Kosten übernehmen.


Ein Landesbeschluss aus dem Jahr 1994 bestimmt, dass solche Transporte mit dem Landesrettungsverein Weißes Kreuz oder einer anderen in Südtirol tätigen Rettungsorganisation durchgeführt werden.

Mitglieder des Weißen Kreuzes haben Anrecht auf fünf kostenlose Krankentransporte, soweit sie gehunfähig sind, der Transport zu einer sanitären Struktur oder Altersheim erfolgt und er nicht von den Sanitätsbetrieben übernommen wird. Die Krankentransporte müssen in der rund um die Uhr besetzte Telefonzentrale telefonisch oder per Fax angemeldet werden.
Tel. 0471 444 444
Fax 0471 444 370
(24-Stunden-Service)

Bedingungen für die fünf jährlichen kostenlosen Krankentransporte für Mitglieder:

- Gehunfähigkeit (siehe auch Seite Mitgliederaktion), da die Fahrt im öffentlichen Transportmittel nicht zumutbar ist.
- Gültige Mitgliedschaft
- Es muss sich um einen Krankentransport handeln, den die öffentliche Hand nicht übernimmt bzw. durchführt, also einen:
- zum nicht nächstliegenden Krankenhaus bzw. Sanitätsstruktur,
- oder zum privat bezahltem Arzt (nicht konventionierter Facharzt),
- zum Heilpraktiker oder
- zum Therapeuten (zu Rehabilitationszwecken)
- zum Altersheim.

Das Weiße Kreuz fährt jährlich 125.000-mal Kranke, Verletzte und Hilfsbedürftige. Diese Transporte machen 70 Prozent der Tätigkeiten des Vereins aus.

 
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Als Jahresmitglied des Weißen Kreuzes melden Sie Ihre Krankentransporte so bald wie möglich telefonisch in der Telefonzentrale an.
Alle Krankentransporte in Südtirol müssen über die 0471 444 444 angemeldet werden, die Mitglieder aus Cortina unter der Rufnummer 0436 862 333 oder 118.
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