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WELTWEITER RÜCKHOLDIENST
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Der gut ausgestattete Metroliner des ASB |
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Sicher auf Reisen
Ein schwerer Verkehrsunfall in Indonesien, ein Herzanfall auf Kreta. Sie müssen gleich nach Hause. Hier kommt der Weltweite Rückholdienst des Weißen Kreuzes den Mitgliedern zu Hilfe.
Leistungen · gesamte Rückholkosten einschließlich der Transport bezogenen Arzt- und Arzneimittelkosten, · Mitflugmöglichkeit für Begleitperson, falls medizinisch erforderlich, auf Eigenkosten · Überführung zum Wohnsitz des Verstorbenen im Todesfall im Ausland (Kostenübernahme bis 5000 € in Europa, 10.000 € sonst) · eventuell notwendiger Blutkonserventransport
und zwar, wenn - vor Ort oder in zumutbarer Entfernung keine ausreichende medizinische Behandlung gewährleistet ist und dadurch eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist, und die Rückholung in ein geeignetes Heimatkrankenhaus aus medizinischen Gründen nach ärztlichem Gutachten notwendig ist, - ein Krankenhausaufenthalt am Unglücksort mehr als 14 Tage dauern würde, - Blutkonserven ins Ausland transportiert werden müssen, - bei Überführung im Todesfall im Ausland.
Kein Anspruch auf die Serviceleistung besteht, wenn: · die Verlegung nicht über die Telefonzentrale des Weißen Kreuzes in Bozen eingeleitet wird, sondern auf eigenes Betreiben, · Sie in einem Gebiet im Kriegszustand oder mit politischen Un-ruhen verunglücken, · Ihr Auslandaufenthalt mehr als drei Monate dauert, · Vorsatz oder Sucht vorliegen.
Weltweit ist der Rückholdienst gewährleistet, im schnellen und ärztlich begleiteten Flug. Dafür sorgt das Netz des Arbeiter-Samariter-Bundes in Köln/D mit seinem Transportflieger. In den Nachbarregionen Südtirols erfolgt die Rückholung mit den Mitteln des Weißen Kreuzes.
Bedingungen Für alle Mitglieder des Weißen Kreuzes, die die Sondermitgliedschaft Weltweiter Rückholdienst gewählt und ihren ständigen Wohnsitz in der Provinz Bozen oder Belluno haben. Bei der Familienmitgliedschaft Weltweiter Rückholdienst besteht der Anspruch zudem für den Partner auf dem Familienbogen und für die am Tag des Einsatzes unterhaltsberechtigten, zu Lasten lebenden Kinder unter 26 Jahren. Dauer: Der Rückholanspruch besteht bereits am Tag des Eintritts in den Landesrettungsverein (vergleiche Datum auf dem Einzahlungsbeleg der Bank o.ä.), soweit dieser vor Reiseantritt des Leistungsbeziehers erfolgt, und gilt bis zum jeweils 31. Dezember des Mitgliedschaftsjahres. Ausschlaggebend für den Entscheid, ob die Rückführung notwendig ist, ist die Diagnose des beauftragten Arztes vor Ort.
Was ist im Notfall zu tun? • Wenn Sie eine Rückholung wünschen, nehmen Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Person umgehend mit der Telefonzentrale des Weißen Kreuzes Kontakt auf: Tel. +39 0471 444 444 (rund um die Uhr) • Die Telefonzentrale benötigt folgende Angaben für eine Rückholung: - Name, Heimatadresse und Telefonnummer des Mitglieds; - Name und Aufenthaltsort des Patienten; - Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses am Unfallort; - Name und Telefonnummer einer Kontaktperson am Unfallort.
Die Rückholung wird eingeleitet:
• Wir oder di von uns beauftragte Person nehmen Kontakt mit dem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt vor Ort auf. • Wir führen die beste Rückholung mit den geeignetsten Rettungsmitteln durch (Flugzeug oder Krankenwagen). • Wir sorgen für Begleitung durch erfahrene Notärzte, Rettungsassistenten und Sanitäter. • Wir stellen die Aufnahme in ein geeignetes Heimatkrankenhaus sicher. • Wir benachrichtigen lhre Angehörigen zu Hause. • Wir erledigen die notwendigen Zollformalitäten.
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Im letzten Jahr wählten etwas weniger ein Drittel der Mitglieder des Weißen Kreuzes die Mitgliedschaft des Weltweiten Rückholdienstes.
Informationen zur Mitgliedschaft WW RHD: Tel: 0471 444 310 /-313 Fax: 0471 444 338 mga @wk-cb.bz.it Im Notfall aus dem Ausland: +39 0471 444 444 (24-Stunden-Dienst)
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