Mitglied ‚Südtirol‘
Einzelperson 25 Euro
Familie 45 Euro
Kostenlos sind:
+ Flugrettungsticket für gerechtfertigte Einsätze
+ sechs Krankentransporte zu Gesundheitseinrichtungen und Altenheimen in Südtirol (für SüdtirolerInnen) beziehungsweise in der Provinz Belluno (für Mitglieder der Sektion Cortina), die die öffentliche Hand nicht übernimmt
+ bei Transporten außerhalb der Provinz: die Hälfte der gefahrenen Kilometer (max. 2000 km)
+ ab dem sechsten Transport: 20 % der gefahrenen Kilometer (max. 2000 km aus oder nach Südtirol bzw. Prov. BL)
+ Anschluss eines Hausnotrufgerätes (nicht die Monatsgebühr)
+ Erste Hilfe-Grundkurs in Ihrer Nähe
+ Wahlrecht bei der Voll- und den Delegiertenversammlungen des Vereins
Sonder-Mitgliedschaft „Weltweiter Rückholdienst“
Einzelperson 58 Euro
Familie 95 Euro
+ Kostenloser Weltweiter Rückholdienst und zusätzlich
+ alle Vorteile der ‚Mitgliedschaft Südtirol‘ (siehe oben)
Gruppenmitgliedschaft (für Altenheime) a 19 €.
Ihre Vorteile im Einzelnen:
1.
Ticket für gerechtfertigte Flugrettungseinsätze:
Eine Verletzung im unwegsamen Gelände, ein Unfall weitab vom Schuss? Sie oder ein Familienmitglied müssen mit dem Hubschrauber der Landesflugrettung ins nächste Krankenhaus geflogen werden. Ein Beispiel, aber es kann jede/n treffen.
Das Weiße Kreuz übernimmt die Ticketgebühren der Landesflugrettung Südtirol. Für jeden vom medizinischen Standpunkt her gerechtfertigten Einsatz der Flugrettung müssten Sie ohne Mitgliedskarte des Weißen Kreuzes rund 100 Euro berappen.
Im Fall funktioniert es so: Sie erhalten die originale Rechnung des Sanitätsbetriebs und einen Hinweis von der HELI Flugrettung Südtirol, dass das Weiße Kreuz die Ticketgebühr seiner Mitglieder übernimmt. Bitte senden Sie diese Rechnung mit Ihrer Mitgliedsnummer, bei Familienmitgliedschaften mit dem aktuellen Familienbogen (Kopie oder Eigenerklärung), an den
Landesrettungsverein Weißes Kreuz - Buchhaltung - Lorenz-Böhler-Straße 3, 39100 Bozen
Tel 0471 444 318 - Fax 0471 444 372.
Das Weiße Kreuz begleicht die Rechnung beim Sanitätsbetrieb und bestätigt Ihnen die Kostenübernahme auf Anfrage schriftlich.
2.
Sechs Krankentransporte
Mitglieder haben Anrecht auf
sechs kostenlose Krankentransporte, die die öffentliche Hand nicht übernimmt. Diese sechs Krankentransporte können nur mit Fahrtbeginn und -ende in Südtirol oder in der Provinz Belluno erfolgen.
In Sonderfällen wie bei Auslandsfahrten gilt: Mitglieder, die beispielsweise nach Innsbruck fahren müssen, bezahlen nicht die Fahrt ab Brenner bis Innsbruck und zurück, sondern zahlen die Hälfte der Gesamtkosten des Transports. Für Mitgliederfahrten ist kein Ticket zu bezahlen.
Folgende Krankentransporte können als Mitgliederkrankentransporte geltend gemacht werden:
- Fahrten zu einem nicht vertragsgebundenen, also „privaten“ Facharzt (z. B. Orthopäde, Zahnarzt),
- Transporte zum gewünschten Krankenhaus, das nicht das „nächstliegende“ ist (Definition laut Beschluss der Landesregierung) oder zu einer Gesundheitseinrichtung (etwa Altenheim), - wenn das Mitglied kein anderes Verkehrsmitel benutzen kann.
Für die nötige Vormerkung eines Mitglieder-Krankentransports wenden Sie sich bitte an die Einsatzzentrale des Weißen Kreuzes in Bozen unter der Rufnummer
Tel.
0471 444 444 Fax 0471 444 370.
Sie brauchen nur Ihren Namen zu nennen, wir überprüfen Ihre Mitgliedschaft: Sie erhalten dann die hier beschriebenen Vorteile.
3.
Transporte außerhalb Provinz: 50 % der gefahrenen Kilometer sind kostenlos (bei insgesamt max. 2000 km).
4.
Ab dem 6. Transport in Südtirol oder der Provinz Belluno werden
20% der Kosten der gefahrenen Kilometer vom Landesrettungsverein übernommen (bei insgesamt max. 2000 km).
Fragen? Tel. 0471 444 310 / 313 zu Bürozeiten (Mitgliederbüro)
5.
Anschluss des Hausnotrufgeräts
Kostenloser Anschluss des Hausnotruf-Geräts in Ihrer Wohnung
Der Hausnotruf-Dienst des Weißen Kreuzes hat den Vorteil, dass allein lebende Senioren oder auch kurzfristig Gehbehinderte zu Hause im Notfall Hilfe auf Knopfdruck erhält. Die Alarmtaste auf dem am Hals oder Puls getragenen kleinen Sender ist immer griffbereit. Die Taste verbindet direkt mit der Einsatzzentrale des Weißen Kreuzes, die rund um die Uhr besetzt ist. Und die schickt gleich Hilfe, wenn nötig.
Der Hausnotruf ist ein wichtiges vorbeugendes und lebensrettendes Hilfsgerät, das das Weiße Kreuz seit Jahren erfolgreich anbietet.
Die Monatsgebühr sind 27 Euro, die einmalige Anschlussgebühr bezahlen Sie als Mitglied nicht. Sie können Teil- oder volle Befreiungen von den Gebühren über den Sozialsprengel anfordern, erfüllen Sie die Voraussetzungen. Weitere Infos: Abteilung Hausnotruf
Tel. 0471 444 327 - Fax 0471 444 338
6.
Erste-Hilfe-Grundkurs
Dieser kostenlose 4-stündige Grundkurs Erste Hilfe bietet das Referat Ausbildung an. Wie wichtig es sein kann, die Erste-Hilfe-Maßnahmen zu beherrschen, erfährt man immer wieder aus den Medien, wenn Freiwillige des Weißen Kreuzes zufällig bei einem Unfall anwesend sind – und dabei manchmal Leben retten können. Auch Sie können Leben retten oder ihren Familienangehörigen helfen, falls ihnen plötzlich übel wird.
Bei Familienmitgliedschaften kann freilich nur ein/e Angehörige/r den Kurs kostenlos besuchen.
Termine der Kurse. Sie können freilich auch einen Kurs in der Nachbarsektion besuchen. Weitere Informationen im Ausbildungsbüro, Tel. 0471 444 396, Fax 0471 444 355.
7.
Stimmrecht
Bei der Vollversammlung des Weißen Kreuzes, die jährlich im Mai/Juni stattfindet, und bei den Delegiertenwahlen in Ihrer Sektion haben Sie das Recht mitzubestimmen.
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft beim Weißen Kreuz:
Sie haben Ihren
ständigen Wohnsitz in Südtirol oder in der Provinz Belluno.
Welche Vorteile bietet die
Familienmitgliedschaft?
Wenn Sie sich für das günstige Familienpaket entscheiden (auch mit Zusatz Weltweiter Rückholdienst zu haben), gelten alle oben genannten Leistungen auch für den/die Partner/in auf dem Familienbogen und für alle unterhaltsberechtigten und zu Lasten lebenden Kinder und Jugendlichen unter 26 Jahren und Entmündigte auf dem Familienbogen.
Lehrlinge und
arbeitende Jugendliche unter 26 Jahren, die in Ihrer Familie wohnen und auf dem aktuellen Familienbogen aufscheinen, sind nicht Familienmitglieder, da sie sich selbst versorgen und also auch nicht unterhaltsberechtigt sind. Sie sollten demnach auch Ihre eigenen Mitgliedschaft beim Weißen Kreuz abschließen.
Auch Eheleute mit unterschiedlichem Hauptwohnsitzen können Familienmitglied werden.
Wie und wo den Mitgliedsbeitrag einzahlen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
Mit dem Post- oder Bankerlagschein („freccia“) in Ihrem Mitglieder-Brief, den Mitglieder Mitte November per Post erhalten. Darauf ist die persönliche
Identifikationsnummer als Mitglied verzeichnet.
Falls Sie unseren Mitgliederbrief nicht erhielten oder Neu-Mitglied sind, rufen Sie bitte unsere Infoline 0471 444 310 an, um Ihre Mitgliedsnummer zu erfahren. Diese Nummer tragen Sie bitte auf dem Erlagschein ein, den Sie in jeder Bank oder am Postschalter erhalten. Damit tragen Sie zur Erleichterung unserer Arbeit bei. Danke.
Wenn Sie die Mitgliedschaft künftig über einen
Dauerauftrag (RID) begleichen möchten, so drucken Sie bitte
diese Vorlage der Einzugsermächtigung aus, füllen sie aus und unterschreiben sie (der Kontoinhaber und Unterzeichner des Dauerabbuchungsauftrags) und senden sie uns per Post oder Fax an
Weißes Kreuz. Mitgliederbüro, Lorenz-Böhler-Str. 3, 39100 Bozen oder
Fax 0471 444 338 zu.
Das ist nötig, da wir Ihre Original-Unterschrift benötigen.
Danach brauchen Sie sich nicht mehr zu kümmern, wir regeln alles mit Ihrer Bank. Ihre Daten werden sicher und gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz 196/2003 behandelt.
Wenn Sie den direkten Kontakt mit uns bevorzugen oder mal in Ihrer Sektion vorbeischauen möchten, erwarten wir Sie gerne mit einem kleinen Erinnerungsgeschenk. Hier die mit Büro ausgestatteten
Sektionen:
Bezirk Bozen und Umgebung
Für alle Sektionen des Bezirks Bozen Land (außer Gröden und Seis) nimmt das Mitgliederbüro in
Bozen, Lorenz-Böhler-Str. 3 (Gebäude mit blauem Turm neben dem Krankenhaus) von Montag bis Freitag von 8:30 – 12:30 Uhr und von 14 – 17 Uhr die Bezahlung entgegen, auch mit POS.
Sektion
Gröden, St. Christina, Dursanstr. 30, MO - FR 8-15 h
Seis, Hauensteinweg 5 (wenn der Sektionssitz besetzt ist)
Bezirk Eisacktal - Pustertal
Sektion Ahrntal, Ahrner Str. 58, Luttach, MO - FR 8 - 17 Uhr
Alta Badia in Stern, Boscdaplanstr. 101, wenn der Sektionssitz besetzt ist, POS-Zahlung möglich
Cortina d’Ampezzo, Romstr. 121 A, wenn der Sektionssitz besetzt is
Bruneck, Karl-Toldt-Str. 6, Mo-Fr 8 - 17 Uhr
Innichen, Herzog-Tassilo-Str. 1, Mo - Fr 8 - 18 Uhr
St. Vigil, Katarina-Lanz-Str. 48, Mo - Fr 8 - 11 und 13 - 17 h
Sterzing, Margarethenstr. 24, Mo - Fr 9 - 17 Uhr
Bezirk Burggrafenamt - Vinschgau
Meran, Gampenstr. 41, Mo – Do von 8.30 - 12 und 13 - 17 Uhr, auch mit POS
Lana, Meranerstr. 6, Mo - Fr 8 -12 Uhr
Naturns, Gustav-Flora-Str 14, Mo – Fr 8 - 15 h
Passeiertal, St. Leonhard, A.-Hofer-Str. 7, Mo - FR, wenn der Sektionssitz besetzt ist
Prad, St. Anton-Str. 1, Mo - Fr 8 - 12 h und 14 - 17 Uhr, sofern der Sektionssitz besetzt ist
Schlanders, Krankenhausstr. 7, Mo – Sa 8 - 11:30 und 13 - 18 Uhr
Ultental, St. Walburg, Walburgerhof 148, wenn der Sektionssitz besetzt ist
Sie können auch übers
Internet einzahlen, das ist der schnellste Weg. Dazu brauchen Sie nur Ihre Kreditkarte und Ihr Passwort, das auf Ihrer persönlichen Infocard im Mitglieder-Brief verzeichnet ist.
Wie können Sie sich als Mitglied
ausweisen?
Als gültiger Mitgliedsausweis für das laufende Jahr gilt der mit dem Datumsstempel versehene
Einzahlungsbeleg der Post, Bank oder Ihrer Sektion.
Im Mitgliederbrief finden Sie die ablösbare Infocard, die Sie bei sich tragen können. Besonders den Weltweiter-Rückholdienst-Mitgliedern legen wir das nahe, da sie so die Notruf-Nummer aus dem Ausland allzeit zur Hand haben, die +39 0471 444 444 (24-Stunden-Dienst).
Die Internet-Einzahlung kann mit einem Ausdruck der Zahlungsbestätigung am Ende Ihres geführten Zahlvorgangs belegt werden.
Gerne bestätigen wir Ihre Mitgliedschaft schriftlich.
Ab wann ist das Angebot gültig?
Die Vorteile (auch Krankentransporte) können Sie ab dem
siebten Tag nach der Einzahlung in Anspruch nehmen.
Beim Weltweiten Rückholdienst müssen Sie einen Tag vor Reiseantritt Mitglied geworden sein.
Es handelt sich um eine Jahresmitgliedschaft, daher sind Sie laut Statut des Weißen Kreuzes Art. 4,3 vom 1. bzw. 7. Tag der Einzahlung bis jeweils zum 31. Dezember.
Sicherheit für Ihre persönlichen Daten
Ihre Daten sind gemäß Datenschutzgesetz 196/2003 für Unberechtigte zugriffsicher. Sie können aber die Löschung Ihrer persönlichen Daten schriftlich beim Weißen Kreuz in Bozen beantragen.
Bei Fragen bitte tel. 0471 444 310 / 313; mga@wk-cb.bz.it
pp