Auf der Basis des Landesgesetzes vom 19. Oktober 2004 Nr. 7 zur Förderung des freiwilligen Zivildienstes in Südtirol und des Dekrets des Landeshauptmannes vom 23. Mai 2006 Nr. 26 wurden nun die Richtlinien zur Umsetzung des freiwilligen Sozialdienstes veröffentlicht. Dieser Dienst bietet Personen, die älter als 28 Jahre sind, die Möglichkeit, sich für einen Zeitraum von 8, 16 oder 24 Monaten in den Dienst einer sozialen Organisation zu stellen.
Im Gegenzug erhalten die freiwilligen SozialdienerInnen Vergünstigungen und Guthaben verschiedener Art.
Die Zielgruppe sind hier unter anderem RentnerInnen, die meist über eine große Lebens- und Berufserfahrung verfügen und Freude haben, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen.
Wer kann den freiwilligen Sozialdienst leisten?
Personen ab 28 Jahren
mit ständigen Wohnsitz in Südtirol
Staatsbürger eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union.
Beim Weißen Kreuz werden die freiwilligen Sozialdiener im operativen Bereich als auch im Verwaltungsbereich eingesetzt. Sie sind haft- und unfallversichert. Die monatliche Vergütung beträgt 360 € bei einem Einsatz von 20 Wochenstunden, 400 € bei einem Einsatz von 30 Wochenstunden und 450 € für 40 Wochenstunden.
Zudem erhalten die freiwilligen Sozialdienstleistenden Sondertarife für die öffentlichen Personennahverkehrsmittel, einen Zivildienstpass und die FSD-Zeit wird bei Stellenwettbewerben der Landesverwaltung der Autonomen Provinz Bozen anerkannt.
Der nächste Termin an dem die Organisationen um Zuweisung von freiwilligen Sozialdienern ansuchen können ist der 31.07.2009.