Alle Spenden für Freiwilligenorganisationen wie es das Weiße Kreuz eine ist (Onlus-Organisationen) können laut DPR 917/1986 steuerlich abgesetzt werden. Alle Spenden müssen mittels Post- oder Bankeinzahlung an das Weiße Kreuz eingehen (Bargeld bzw. Scheck ausgeschlossen).
Spenden von Privatpersonen Privatpersonen können bis zu 2065,83 € ihres besteuerten Jahreseinkommens in Abzug bringen, unabhängig von der Höhe ihres erklärten Besteuerten Einkommens.
Ihre Spende an das Weiße Kreuz fließt vor allem in Bereiche wie die Notfallseelsorge und die Förderung der Freiwilligen ein.
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Spenden von Betrieben Absetzbar sind Beiträge für Freiwilligen-Organisationen:
- in einer Höhe von bis zu 2 % des erklärten besteuerbaren Betriebs-Einkommens oder
- Beiträge bis zu 2065,83 € jährlich bei niedrigerem Betriebseinkommen als 103.000 €.
Zweckgebundene Spenden (Sponsorships) sind solche mit einem bestimmten Ziel, meist haben sie einen Werbeeffekt für den Spender. Das ist der Fall, wenn etwa Unternehmer den Freiwilligen einer Weiß-Kreuz-Sektion einen Fernseher oder ein Laptop übergeben. Oft sind diese Unternehmer oder auch die Angestellten der Spender-Firma Freiwillige des Weißen Kreuzes.
Die Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge und Spenden betragen ca. 7 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des Weißen Kreuzes.
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