Am 09. Jänner 2012 haben 42 freiwillige ZivildienerInnen ihren Dienst begonnen. Diese jungen Frauen und Männer arbeiten im Rahmen des Projekts "Geben und Erhalten" zwölf Monate im Krankentransport mit, sammeln Erfahrungen im Rettungsdienst, haben die Möglichkeit interessante Erfahrungen in einem Team mit jungen und motivierten Menschen zu machen und haben die Gelegenheit eine umfangreiche Erste Hilfe Ausbildung zu absolvieren.
Unsere Zivildiener haben die A-Ausbildung abgeschlossen und werden demnächst mit dem B-Kurs starten. Neben den Kursbesuchen sammeln sie auch praktische Erfahrungen in den Sektionen.
Wir wünschen den neuen Zivildienern viel Freude und Erfolg in der Ausübung ihrer neuen Tätigkeit!
Allgemeines zum Zivildienst Mit dem Staatsgesetz Nr. 64 vom 6. März 2001 wurden die Weichen für den Freiwilligen Zivildienst gestellt. Der Freiwillige Zivildienst bietet Jugendlichen die Möglichkeit, ein Jahr ihres Lebens in den Dienst von Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen zu stellen oder sich für Tätigkeiten im Sozial-, Kultur- und Umweltbereich zu engagieren, welche eine wertvolle Beruf- und Arbeitserfahrung darstellen können.
Zivildienst beim Weißen Kreuz Das Engagement des Weißen Kreuzes im sozialen und sanitären Bereich ermöglicht es dem/r freiwilligen ZivildienerIn, Erfahrungen zu sammeln, welche für das weitere Leben immer wieder von Nutzen sein können
Tätigkeiten der Zivildiener Der/die freiwillige ZivildienerIn arbeitet beim WK im Krankentransport und übt unterstützende Aufgaben in der Betreuung und einfachen Hilfestellung für den transportierten Patienten.
Voraussetzungen
- Alter 18 – 28 Jahre
- Italienische Staatsbürgerschaft
- Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache
- Ärztliches Zeugnis zur Eignung für die Tätigkeit Krankentransport und Rettungsdienst
- Bereitschaft zur Arbeit im sozialen Bereich
- Bereitschaft zur Turnusarbeit
Dienstmonate und Verdienst - Dauer des Zivildienstes: 12 Monate
- Wochenarbeitsstunden: 35
- Arbeitstage pro Woche:5
- Man verdient 433,80 € netto im Monat
Zweisprachigkeitszulage
Die freiwilligen ZivildienerInnen welche im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises sind, erhalten von der Provinz Bozen nach Dienstbeendigung eine Zulage, welche vom Grad der Zweisprachigkeit abhängig ist. Bei Dienstbeginn muss eine Fotokopie des Diploms bei der Organisation abgegeben werden.
Achtung: Die Zulage wird nur dann ausbezahlt wenn der/die ZivildienerIn die Zweisprachigkeits-prüfung vor Dienstbeginn gemacht hat.